Politik der Verarbeitung personenbezogener Daten
1. Allgemeine Bestimmungen
Politik der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der PAO Gazprom (Fassung der Weisung der PAO Gazprom 12. Dezember 2024 Nr. 453)
1.1. Die vorliegende Politik definiert rechtliche Grundlagen, Ziele und Verfahren zur Verarbeitung personenbezogener Daten bei der PAO Gazprom. Sie beschreibt Kategorien der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, enthält deren Liste und umfasst weitere Bestimmungen, die mit der Verarbeitung und dem Schutz personenbezogener Daten verbunden sind. Diese Politik richtet sich nach der geltenden Gesetzgebung der Russischen Föderation.
1.2. Im Sinne dieser Politik werden Begriffe verwendet, die durch das Föderale Gesetz vom 27. Juli 2006 Nr. 152-FZ „Über personenbezogene Daten“ (nachstehend „Gesetz Nr. 152-FZ“) festgelegt sind.
1.3. Um die vorliegende Politik erfolgreich umzusetzen, werden bei der Gazprom einschlägige lokale Richtlinien erstellt. Sie konkretisieren spezifische Fragen, die die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten anbelangen.
1.4. Die vorliegende Politik dient als Grundlage, soweit Tochtergesellschaften und Unternehmen der Gazprom lokale Richtlinien, die ihre eigene Politik der Verarbeitung personenbezogener Daten regeln, erarbeiten bzw. aktualisieren.
2. Prinzipien und rechtliche Grundlagen für die Verarbeitung personenbezogener Daten
2.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt bei der Gazprom gemäß den Grundsätzen, die in Artikel 5 des Gesetzes Nr. 152-FZ definiert sind.
2.2. Die PAO Gazprom stützt sich auf folgende rechtliche Grundlagen, während sie personenbezogene Daten verarbeitet:
- Bestimmungen von rechtlichen Regelungen, in deren Vollzug und gemäß denen die Gazprom personenbezogene Daten verarbeitet. Dazu gehören die Verfassung der Russischen Föderation, das Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, das Zivilgesetzbuch der Russischen Föderation, die Zivilprozessordnung der Russischen Föderation, das Steuergesetzbuch der Russischen Föderation, die Schiedsgerichtsordnung der Russischen Föderation, das Ordnungswidrigkeitsgesetzbuch der Russischen Föderation, das Föderale Gesetz vom 26. Dezember 1995 Nr. 208-FZ „Über Aktiengesellschaften“, das Föderale Gesetz vom 8. Februar 1998 Nr. 14-FZ „Über Gesellschaften mit beschränkter Haftung“, das Föderale Gesetz vom 6. Dezember 2011 Nr. 402-FZ „Über die Buchführung“, das Föderale Gesetz vom 1. April 1996 Nr. 27-FZ „Über die individuelle (personalisierte) Erfassung in den Systemen der gesetzlichen Rentenversicherung und obligatorischen Sozialversicherung“, das Föderale Gesetz vom 28. Dezember 2013 Nr. 400-FZ „Über Versicherungsrenten“, das Föderale Gesetz vom 22. April 1996 Nr. 39-FZ „Über den Wertpapiermarkt“, das Gesetz Nr. 152-FZ sowie das Föderale Gesetz vom 27. Juli 2006 Nr. 149-FZ „Über Informationen, Informationstechnologien und Informationsschutz“;
- weitere Richtlinien der Russischen Föderation und zuständigen Staatsbehörden;
- Satzung und lokale Richtlinien der PAO Gazprom;
- Verträge, die Gazprom mit einem Datensubjekt oder einem Dritten abschließt, gemäß denen ein solches Datensubjekt als Begünstigter oder Bürge agiert;
- die von Datensubjekten erteilten Einwilligungserklärungen zur Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten, erstellt unter Einhaltung von Anforderungen des geltenden russischen Rechts an die jeweilige Kategorie von personenbezogenen Daten.
3. Ziele der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der PAO Gazprom, Kategorien und Liste der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten, Kategorien von Datensubjekten sowie Ansätze bzw. Fristen für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten und Verfahren zu deren Vernichtung
3.1. Personenbezogene Daten von Datensubjekten werden bei der Gazprom zu folgenden Zwecken verarbeitet:
- um Funktionen, Zuständigkeiten und Verpflichtungen, die der Gazprom nach Maßgabe russischen Rechts und ihrer Satzung auferlegt sind, erfüllen zu können;
- um Arbeitsverhältnisse und andere unmittelbar damit verbundene Beziehungen zu Arbeitnehmern zu regulieren;
- um Fachkräfte für die Besetzung von Stellen bei der Gazprom zu beschaffen und benötigte Personalreserve bei der Gazprom und deren Tochtergesellschaften bzw. Unternehmen zu bilden;
- um Mitarbeitern der Gazprom und ihren Familienangehörigen sowie anderen Datensubjekten, die Anrecht auf soziale Unterstützung gemäß lokalen Regelwerken der Gazprom haben, zusätzliche Garantien und Ausgleichszahlungen zu gewähren;
- um zivilrechtliche Verträge, an denen Gazprom beteiligt ist, vorbereiten, abschließen, erfüllen und auflösen zu können;
- um Rechte und gesetzliche Interessen der Gazprom auf administrativem oder gerichtlichem Wege zu schützen;
- um Anliegen russischer Bürger und anderer natürlicher Personen bearbeiten zu können;
- um Regelungen zum Betreten und Aufenthalt an Gazprom-Objekten einzuhalten;
- um sozial relevante und unternehmensinterne Veranstaltungen der Gazprom zu organisieren;
- um sich mit dem Sponsoring und der karitativen Tätigkeit befassen zu können;
- um über Aktivitäten der Gazprom, deren Tochtergesellschaften und Unternehmen auf den offiziellen Gazprom-Websites zu berichten;
- um Auskunftsmaterialien für die interne Informationsbegleitung der Tätigkeit der Gazprom, deren Tochtergesellschaften und Unternehmen zu erstellen.
3.2. In Struktureinheiten der Gazprom werden eigene Regelwerke zur Verarbeitung personenbezogener Daten erarbeitet (nachstehend „Regelwerke von Struktureinheiten“). Abhängig davon, welche Aufgaben bzw. Funktionen solche Struktureinheiten übernehmen, können in den genannten Regelwerken sowohl die von der Gazprom festgelegten Ziele hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten präzisiert als auch zusätzliche Informationen, die die Besonderheiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb solcher Struktureinheiten im Rahmen der in dieser Politik definierten Ziele beschreiben, angegeben werden.
3.3. Die betroffenen Personen, deren personenbezogene Daten Gazprom zwecks Durchsetzung der in Ziffer 3.1 der vorliegenden Politik genannten und mit der Verarbeitung personenbezogener Daten verbundenen Ziele behandelt, werden in folgende Kategorien unterteilt:
- Mitarbeiter der Gazprom;
- Mitarbeiter von Tochtergesellschaften und Unternehmen der Gazprom;
- Familienangehörige und nahe Verwandte von Mitarbeitern der Gazprom, einschließlich derjenigen, die im Rahmen von Verträgen zur privaten Krankenversicherung, die Gazprom abschließt, bereits versichert worden sind oder versichert werden sollen;
- Bewerber für die Besetzung offener Stellen bei Gazprom;
- Familienangehörige und nahe Verwandte von Bewerbern für die Besetzung offener Stellen bei Gazprom;
- Bewerber für die Besetzung von Führungspositionen bei Tochtergesellschaften und Unternehmen der Gazprom;
- in den Ruhestand getretene Mitarbeiter der Gazprom;
- Familienangehörige der in den Ruhestand getretenen Mitarbeiter der Gazprom, die im Rahmen von Verträgen zur privaten Krankenversicherung, die Gazprom abschließt, bereits versichert worden sind oder versichert werden sollen;
- ehemalige Mitarbeiter der Gazprom;
- natürliche Personen, die für die Auszeichnung mit Unternehmenspreisen der Gazprom vorgeschlagen werden;
- Vertragspartner der Gazprom (natürliche Personen);
- Vertreter von Vertragspartnern der Gazprom (juristischen Personen);
- natürliche Personen in der Eigentümerstruktur von Vertragspartnern der Gazprom, einschließlich Begünstigten;
- Aktionäre der Gazprom und ihre bevollmächtigten Vertreter;
- vorgeschlagene Kandidaten für die Verwaltungs- und Aufsichtsorgane der Gazprom;
- Personen, die als Aktionäre und/oder Beteiligte an Objekten langfristiger Finanzanlagen der Gazprom, deren Tochtergesellschaften und Unternehmen auftreten;
- Besitzer von Hinterlegungsscheinen für Gazprom-Aktien und sonstige Personen, die Rechte aus Hinterlegungsscheinen wahrnehmen;
- Insider der Gazprom;
- Mitglieder der Führungsorgane von Gazprom und der Organe, die für die Kontrolle über die Finanz- und Geschäftstätigkeit der Gazprom zuständig sind;
- Mitglieder der Führungsorgane der von der Gazprom beherrschten Unternehmen, über die es in Berichten von Emittenten informiert wird;
- Inhaber von Gazprom-Anleihen;
- natürliche Personen, die an den bei der Gazprom vorgenommenen Beschaffungen von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen teilnehmen;
- natürliche Personen, die an Gerichts- und Schiedsverfahren, die den Schutz der Rechte und legitimen Interessen der Gazprom, deren Tochtergesellschaften und Unternehmen anbelangen, beteiligt sind (Parteien im Verfahren samt deren Vertretern, Verteidiger, Angeklagte, Geschädigte, Zeugen, Experten und sonstige Personen sowie Beamte der staatlichen Behörden, die zur Bearbeitung von Ordnungswidrigkeitenverfahren befugt sind);
- Besucher, denen der Zugang zu Gazprom-Objekten gestattet ist;
- natürliche Personen, die sich mit Schreiben und Anrufen an Gazprom wenden;
- Nutzer der offiziellen Websites der Gazprom;
- sonstige natürliche Personen, die ihre personenbezogenen Daten zwecks deren Verarbeitung im Sinne der Ziffer 3.1 dieser Politik bereitgestellt haben.
3.4. Die Kategorien und Liste personenbezogener Daten, die Gazprom im Hinblick auf jede der in Ziffer 3.3 der vorliegenden Politik genannten Kategorien von Datensubjekten verarbeitet, werden nach Maßgabe russischen Rechts und in Übereinstimmung mit internationalen Verträgen der Russischen Föderation und lokalen Richtlinien der Gazprom unter Berücksichtigung der in Ziffer 3.1 der vorliegenden Politik angegebenen Ziele der Verarbeitung personenbezogener Daten festgelegt und umfassen:
- Name, Vorname, Vatersname (falls vorhanden), einschließlich früherer Namen, Vornamen und/oder Vatersnamen (falls vorhanden und falls geändert); Geburtsdatum und –ort; Todestag; Informationen aus Personalausweisen; Geschlecht; Staatsbürgerschaft (einschließlich ausländischer Staatsbürgerschaft, Staatsangehörigkeit); Meldeanschrift; tatsächlicher Wohnsitz; Steuer-ID; individuelle Versicherungskontonummer; Informationen aus Wehrdienstunterlagen; Informationen aus Bildungs- und Qualifikationsdokumenten; Arbeitsplatz; Informationen über die bekleidete Stelle; Adresse für die Ausübung der Arbeitstätigkeit im Homeoffice (aus der Distanz); Daten zur beruflichen Tätigkeit; Informationen über Einkommen; Informationen über die Aufnahme in die Personalreserve; Informationen über die Einstufung als Veteran nach Maßgabe des Föderalen Gesetzes „Über Veteranen“; Angaben zur Mitgliedschaft in Verwaltungsorganen juristischer Personen; Informationen zum Familienstand; Angaben zur Familienzusammensetzung; Angaben über den Zugang zu Informationen, die Staatsgeheimnisse darstellen; Informationen aus Dokumenten über Ehrungen; Angaben zu sozialen Vergünstigungen, die nach Maßgabe russischen Rechts und in Übereinstimmung mit einzelnen Betriebsverträgen und lokalen Richtlinien der Gazprom, deren Tochtergesellschaften und Unternehmen gewährt werden; Informationen über Fremdsprachenkenntnisse; Angaben zum Vorhandensein eines akademischen Grades oder Titels; Angaben zu wissenschaftlichen Studien und Erfindungen; Informationen über die Mitgliedschaft in Wahlorganen; Informationen über Ergebnisse von Qualifikationsprüfungen; Informationen über Disziplinarverstöße; Angaben aus dem Arbeitsvertrag; Informationen über den Dienst in staatlichen oder kommunalen Behörden; Informationen über Auslandsaufenthalte; weitere Informationen aus dem Lebenslauf; Telefonnummer (dienstlich, privat); E-Mail-Adresse; Angaben zu unterhaltsberechtigten Personen; Kartenkontonummer; private Fotoaufnahmen; Daten, die beim Besuch der Gazprom-Websites erstellt werden (Cookies) sowie sonstige Informationen, die den in Ziffer 3.1 der vorliegenden Politik festgelegten Zielen der Verarbeitung personenbezogener Daten entsprechen und von Datensubjekten bereitgestellt werden;
- personenbezogene Daten, die unter die Kategorie der besonderen personenbezogenen Daten fallen, das heißt Informationen über die im Strafregister eingetragenen Verurteilungen einer Person bzw. darüber, dass das Strafregister keine solche Verurteilung enthält, sowie Angaben zum Gesundheitszustand in Fällen, die nach russischem Recht geregelt sind.
Die Verarbeitung besonderer Datenkategorien, die sich auf die Rassen- und nationale Zugehörigkeit, politischen Anschauungen, religiösen oder philosophischen Überzeugungen und das Privatleben einer Person beziehen, wird bei der Gazprom nicht vorgenommen.
Die Verarbeitung biometrischer personenbezogener Daten ist bei der Gazprom nur mit schriftlicher Zustimmung eines Datensubjektes zulässig, es sei denn, das russische Recht sieht etwas anderes vor.
Wenn die Einwilligung eines Datensubjektes vorliegt, dass seine personenbezogenen Daten verbreitet werden dürfen, erfolgt die Verarbeitung solcher Daten bei der Gazprom nur mit Zustimmung dieses Datensubjektes zur Datenverbreitung und unter Einhaltung dessen Verbote und Bedingungen in Bezug auf die Verarbeitung eigener personenbezogener Daten.
3.5 Um jeden in Ziffer 3.1 der vorliegenden Politik aufgeführten Verarbeitungszweck personenbezogener Daten zu erreichen, werden solche Daten in einem der drei folgenden Verfahren verarbeitet: einem automatisierten, einem nicht automatisierten oder einem kombinierten Verfahren:
- eine automatisierte Datenverarbeitung erfolgt unter Einsatz von Computertechnik und speziellen Netzwerkverzeichnissen, die für die Behandlung vertraulicher Informationen und/oder für die Arbeit in Informationssystemen für personenbezogene Daten konzipiert sind;
- eine nicht automatisierte Datenverarbeitung umfasst die Protokoll- und Aktenführung gemäß Aktenplänen sowie die Erfassung personenbezogener Daten auf anderen Papierträgern nach Maßgabe von Anlagen zu den Regelwerken von Struktureinheiten;
- eine kombinierte Datenverarbeitung vereint beide vorgenannten Ansätze.
3.6 Die Fristen für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten von betroffenen Personen, die zu den in Ziffer 3.3 der vorliegenden Politik genannten Kategorien gehören, werden nach Maßgabe geltenden russischen Rechts, lokaler Richtlinien der Gazprom, die solche Angelegenheiten regeln, sowie entsprechender Bestimmungen von Verträgen, in denen ein Datensubjekt als Partei, Begünstigter oder Bürge auftritt, definiert. Sind die genannten Rechtssätze, Richtlinien und Verträge nicht vorhanden, so gelten die in der Zustimmung der betroffenen Person zur Datenverarbeitung festgelegten Fristen. Dabei ist zu beachten, dass die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten nicht länger erfolgen darf, als es die Ziele der Datenverarbeitung erfordern, es sei denn, die Gesetzgebung der Russischen Föderation sieht etwas anderes vor.
3.7 Bei der Gazprom wird darauf geachtet, dass die Fristen für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener strikt eingehalten werden.
Dokumente und/oder sonstige materielle Datenträger, die etwaige personenbezogene Daten enthalten, sowie personenbezogene Daten selbst, die in Informationssystemen für personenbezogene Daten, in Netzwerkdateiverzeichnissen oder auf externen wiederbeschreibbaren elektronischen Datenträgern gespeichert sind, werden vernichtet, sobald die gesetzten Ziele der Datenverarbeitung erreicht worden sind oder wenn andere rechtliche Gründe eintreten. Dazu gehören unter anderem folgende Fälle:
- wenn die Notwendigkeit zur Erreichung von Verarbeitungszielen entfällt, sofern im Vertrag, an dem ein Datensubjekt als Partei, Begünstigter oder Bürge beteiligt ist, und/oder in anderen anwendbaren Normen und Rechtsvorschriften der Russischen Föderation nichts anderes festgelegt ist;
- bei der Feststellung einer unrechtmäßigen Verarbeitung personenbezogener Daten;
- wenn ein Datensubjekt seine Zustimmung zur Verarbeitung eigener personenbezogener Daten widerruft, es sei denn, das russische Recht sieht etwas anderes vor;
- nach Ablauf einer bei der Erhebung personenbezogener Daten festgelegten Frist für deren Verarbeitung;
- wenn ein Datensubjekt die Einstellung der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten beantragt, es sei denn, das Gesetz Nr. 152-FZ sieht etwas anderes vor.
Abhängig davon, welche Methoden zur Verarbeitung personenbezogener Daten angewandt und auf welchen materiellen Datenträgern solche Daten erfasst bzw. gespeichert werden, werden Verfahren und Ansätze zur Vernichtung personenbezogener Daten durch lokale Richtlinien der Gazprom, die den Umgang mit personenbezogenen Daten und vertraulichen Dokumenten regeln, festgelegt.
4. Art und Weise für die Verarbeitung personenbezogener Daten bei der PAO Gazprom
4.1. Die Verarbeitung personenbezogener Daten ist bei der Gazprom nur in jenen Fällen zulässig, die in Artikel 6 des Gesetzes Nr. 152-FZ definiert sind.
4.2. Gazprom offenbart Dritten keine personenbezogenen Daten ohne Zustimmung des Datensubjektes und verbreitet sie nicht, sofern im Gesetz Nr. 152-FZ nicht abweichend geregelt.
4.3. Gazprom ist berechtigt, mit Zustimmung des Datensubjektes eine andere Person mit der Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund eines Vertrages, der mit dieser Person gemäß Anforderungen in Artikel 6 Absatz 3 des Gesetzes Nr. 152-FZ abgeschlossen worden ist.
4.4. Für Zwecke der internen Informationsversorgung können bei der Gazprom Handbücher und andere Informationsquellen erstellt werden, in die mit schriftlicher Zustimmung des Datensubjektes – sofern nach russischem Recht nicht abweichend geregelt – dessen personenbezogene Daten aufgenommen werden können.
4.5. Der Zugang zu personenbezogenen Daten, die bei der Gazprom verarbeitet werden, ist nur Mitarbeitern der Gazprom gestattet, die Ämter aus der Liste von Ämtern in Verwaltungsstrukturen der Gazprom, deren Filialen und Niederlassungen, bei deren Ausübung die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt (nachstehend „Liste“), besetzen.
4.6. Die Weitergabe personenbezogener Daten von Mitarbeitern der Gazprom und anderen Datensubjekten, die bei der Gazprom verarbeitet werden, an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung betroffener Datensubjekte zulässig, es sei denn, diese Daten sind zur Abwehr von Gefahren für das Leben oder die Gesundheit von Datensubjekten notwendig sowie es ist im Arbeitsgesetzbuch der Russischen Föderation oder in weiteren föderalen Gesetzen anders geregelt.
4.7. Die Gazprom ist berechtigt, die grenzüberschreitende Weitergabe personenbezogener Daten gemäß Anforderungen des Gesetzes Nr. 152-FZ sowie internationaler Verträge der Russischen Föderation vorzunehmen.
5. Rechte von Datensubjekten
Rechte von Datensubjekten sind durch geltende Gesetze der Russischen Föderation definiert. Sie schützen das Recht auf Folgendes:
- Erhalt von Informationen über ihre personenbezogenen Daten, die bei der Gazprom verarbeitet werden, in einem Umfang, der in Artikel 14 des Gesetzes Nr. 152-FZ vorgesehen ist. Das Datensubjekt kann einen Antrag bei der Gazprom schriftlich oder elektronisch auf Art und Weise, bestimmt im Gesetz Nr. 152-FZ, stellen. Im ersten Fall schickt man den Antrag als Brief per Post an die im Internet in den Kontaktinformationen auf der offiziellen Website der PAO Gazprom angegebene Kontaktadresse. Im zweiten Fall kann der Antrag als ein elektronischer Brief an die E-Mail-Adresse gazprom@gazprom.ru gesendet werden;
- Zugang zu ihren personenbezogenen Daten, die bei der Gazprom verarbeitet werden, einschließlich der Aushändigung von Kopien allfälliger Aufzeichnungen, die ihre personenbezogenen Daten enthalten, unter Vorbehalt von Fällen, die im Gesetz Nr. 152-FZ geregelt sind;
- Präzisierung ihrer bei der Gazprom verarbeiteten personenbezogenen Daten, deren Blockierung bzw. Vernichtung, sofern diese personenbezogenen Daten unvollständig, veraltet, ungenau, unrechtmäßig erhoben worden sind oder für den erklärten Verarbeitungszweck nicht benötigt werden;
- Widerruf der bei der Gazprom abgegebenen Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten;
- gesetzlicher Schutz von Rechten;
- Anfechtung von Handlungen bzw. Unterlassungen der Gazprom, die gegen russisches Recht auf dem Gebiet personenbezogener Daten verstoßen, bei einer zuständigen Behörde für den Schutz von Datensubjekten oder auf gerichtlichem Wege;
- Einreichung eines Gesuchs an die Gazprom, um solche Handlungen mit eigenen personenbezogenen Daten wie Weitergabe (Verbreitung, Bereitstellung, Zugriff), in die das Datensubjekt vorher eingewilligt hat, abzulehnen;
- Ausübung anderer Rechte, die nach Maßgabe russischen Rechts vorgesehen sind.
6. Maßnahmen, die von der Gazprom getroffen werden, um Verwalterpflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zu erfüllen
6.1. Die Gazprom trifft notwendige und ausreichende Maßnahmen, die auf die Erfüllung von Verwalterpflichten, vorgesehen nach russischem Recht auf dem Gebiet personenbezogener Daten, ausgerichtet sind und Folgendes umfassen:
- Bestellung einer Person, die für die Organisation der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Gazprom zuständig ist;
- Erlass lokaler Richtlinien in Bezug auf die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten;
- Veröffentlichung der vorliegenden Politik im Internet auf den Websites der Gazprom, einschließlich Gazprom-Websites, mit deren Hilfe personenbezogene Daten erhoben werden;
- Einholung von Einwilligungen von Datensubjekten in die Verarbeitung deren personenbezogener Daten, unter Vorbehalt von Fällen, die nach russischem Recht geregelt sind;
- Benachrichtigung von Datensubjekten bzw. deren Vertretern über das Vorliegen personenbezogener Daten, die sich auf die jeweiligen Datensubjekte beziehen, und Gewährleistung des Rechts auf Einsicht in ihre personenbezogenen Daten auf Verlangen und/oder auf Anfrage dieser Datensubjekte bzw. deren Vertreter, sofern nach russischem Recht nicht abweichend geregelt;
- unternehmensinterne Kontrolle über die Konformität der Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem Gesetz Nr. 152-FZ und einschlägigen Richtlinien, mit den Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten, mit dieser Politik und mit lokalen Richtlinien der Gazprom;
- Bewertung von möglichen Schäden an Datensubjekten, verursacht durch die Verletzung gesetzlicher Vorschriften der Russischen Föderation hinsichtlich personenbezogener Daten, sowie Bewertung des Verhältnisses zwischen den oben genannten Schäden und den von der Gazprom getroffenen Maßnehmen, die darauf ausgerichtet sind, die Erfüllung von Pflichten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten nach Maßgabe russischen Rechts zu sichern;
- Organisation von Schulungen und Unterweisungen von Mitarbeitern der Gazprom, die Ämter aus der Liste besetzen;
- Ausgliederung personenbezogener Daten, die ohne Automatisierungsmittel verarbeitet werden, aus anderen Informationen, unter anderem mittels deren Fixierung auf gesonderten materiellen Datenträgern, in speziellen Datenbereichen oder als Randvermerk auf einem Formblatt (Formular);
- getrennte Aufbewahrung personenbezogener Daten und dazugehöriger Datenträger, deren Verarbeitung für verschiedene Zwecke bestimmt ist und die verschiedene Kategorien personenbezogener Daten enthalten;
- Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten bei deren Weiterleitung über offene Kommunikationskanäle;
- Verwahrung von materiellen Datenträgern unter Einhaltung von Bedingungen, welche die Unversehrtheit personenbezogener Daten sicherstellen und einen unberechtigten Zugriff ausschließen;
- Einstellung der Verarbeitung personenbezogener Daten und deren Vernichtung, sofern dies nach Maßgabe russischen Rechts in Bezug auf personenbezogene Daten vorgesehen ist;
- weitere Maßnahmen, die nach russischem Recht in Bezug auf personenbezogene Daten vorgesehen sind.
6.2. Maßnahmen zur Gewährleistung der Sicherheit personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung in Informationssystemen für personenbezogene Daten werden nach Maßgabe lokaler Richtlinien der Gazprom beschlossen, in denen Fragen der Sicherheit personenbezogener Daten bei deren Verarbeitung in Informationssystemen für personenbezogene Daten der Gazprom geregelt sind.
7. Unternehmensinterne Kontrolle über die Konformität der Verarbeitung personenbezogener Daten mit dem Gesetz Nr. 152-FZ und einschlägigen Richtlinien, mit den Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten, mit dieser Politik und mit lokalen Richtlinien der PAO Gazprom
7.1. Die unternehmensinterne Kontrolle darüber, inwiefern die Verarbeitung personenbezogener Daten dem Gesetz Nr. 152-FZ und den einschlägigen Richtlinien sowie den Anforderungen an den Schutz personenbezogener Daten, dieser Politik und den lokalen Richtlinien der Gazprom entspricht, wird nach Maßgabe lokaler Richtlinien der Gazprom in Bezug auf personenbezogene Daten von einer Person ausgeübt, die für die Organisation der Verarbeitung personenbezogener Daten bei der Gazprom zuständig ist.
7.2. Für die Verletzung rechtlicher Regelungen der Russischen Föderation sowie lokaler Richtlinien der Gazprom in Bezug auf personenbezogene Daten wird nach Maßgabe russischen Rechts eine disziplinarische, verwaltungsrechtliche, zivilrechtliche oder eine strafrechtliche Haftung solcher Person vorgesehen.