Externe Wirtschaftsprüfung

Gemäß Anforderungen in Artikel 5 des Föderalen Gesetzes vom 30. Dezember 2008 Nr. 307-FZ „Über die Wirtschaftsprüfungstätigkeit“ unterliegen buchhalterische Abschlüsse (Finanzberichte) der PAO Gazprom dem verbindlichen Audit durch einen Wirtschaftsprüfer.

Ein Vertrag zur obligatorischen Wirtschaftsprüfung buchhalterischer Abschlüsse (Finanzberichte) der PAO Gazprom wird aufgrund von Ergebnissen einer elektronischen Ausschreibung abgeschlossen. Das Verfahren für solch einen Vertragsabschluss ist durch das Föderale Gesetz vom 5. April 2013 Nr. 44-FZ „Über das Vertragssystem im Bereich der Beschaffung von Waren, Arbeiten und Dienstleistungen für den staatlichen und kommunalen Bedarf“ vorgesehen.

Gemäß Ziffer 2.1.6 der Geschäftsordnung des Ausschusses für Wirtschaftsprüfung des Aufsichtsrates der PAO Gazprom, genehmigt durch Beschluss des Aufsichtsrates der OAO Gazprom Nr. 2314 vom 25. Februar 2014, stimmt der Ausschuss den Ausschreibungsunterlagen zu. Er prüft Ergebnisse der durch die Ausschreibungskommission vorgenommenen Auswertung bzw. des Vergleichs von Anträgen der Bieter und bereitet Empfehlungen zur Kandidatur des Wirtschaftsprüfers des Konzerns für den Aufsichtsrat vor.

Die Kandidatur des Wirtschaftsprüfers wird von der Hauptversammlung der Aktionäre gebilligt.

Der Wirtschaftsprüfer unterzieht drei Arten der Berichterstattung einer Prüfung:

  • buchhalterische Abschlüsse (Finanzberichte) der PAO Gazprom (der Muttergesellschaft), vorbereitet nach Maßgabe russischen Rechts (russische Rechnungslegungsstandards, RAS);
  • zusammengefasste Buchhaltungsabschlüsse (Finanzberichte) der Gazprom-Gruppe, vorbereitet nach Maßgabe russischen Rechts (russische Rechnungslegungsstandards, RAS);
  • Konzernabschlüsse der Gazprom-Gruppe, vorbereitet nach Maßgabe der International Financial Reporting Standards (IFRS).

Die Wahl des mit dem verbindlichen Audit der genannten Abschlüsse für das Jahr 2023 betrauten Wirtschaftsprüfers erfolgte im Rahmen einer öffentlichen elektronischen Ausschreibung um das Recht, einen Dienstleistungsvertrag zur Auditdurchführung zu schließen. Dieser Vertrag sieht eine Wirtschaftsprüfung der buchhalterischen Abschlüsse (Finanzberichte) der PAO Gazprom und zusammengefassten Buchhaltungsabschlüsse (Finanzberichte) der Gazprom-Gruppe sowie der gemäß IFRS vorbereiteten Konzernabschlüsse der Gazprom-Gruppe für die Jahre 2023–2025. Aufgrund von Ausschreibungsergebnissen wurde der Vertrag zur Auditdurchführung mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FBK abgeschlossen.

Die FBK ist in der Russischen Föderation sachgerecht eingetragen und tätig und gehört der selbstregulierenden Organisation der Wirtschaftsprüfer – der Assoziation Sodruzhestvo (Registernummer 11506030481) an.

Die FBK verfügt über eine Lizenz des Föderalen Dienstes für Sicherheit der Russischen Föderation, die dazu berechtigt, bei der Arbeit Daten zu nutzen, die ein Staatsgeheimnis darstellen. Geheimhaltungsstufe: „streng geheim“. Registernummer 35118 mit einer Laufzeit bis zum 7. Oktober 2025. Die Berufshaftpflichtversicherung der FBK ist mit der Ingosstrakh abgeschlossen.

Die FBK wurde 1990 gegründet. Seit ihrer Entstehung tragen Führungs- und Fachkräfte der FBK zur Entwicklung rechtlicher Regelungen und zur Herausbildung der Rechtsanwendung aktiv bei und gehören Verwaltungsgremien marktführender Berufs- und Unternehmervereine an.

Die FBK erweist professionelle Dienstleistungen in folgenden Geschäftsfeldern: Wirtschaftsprüfung; auditbezogene Nebenleistungen und sonstige mit der Wirtschaftsprüfungstätigkeit verbundene Dienstleistungen, einschließlich Dienstleistungen zur Einrichtung, Wiederherstellung und Übernahme der Buchführung und steuerlichen Rechnungslegung, und Dienstleistungen zur Erstellung buchhalterischer Abschlüsse (Finanzberichte); Steuer-, Rechts- und Buchführungsberatung; Rechtsbeistand auf den Gebieten, die mit der Wirtschaftsprüfungstätigkeit verbunden sind, sowie Managementberatung; Beratungen auf dem Gebiet der Informationstechnologien; Begleitung der Investitionstätigkeit; Geschäftsplanung; Schätzungstätigkeit und Dienstleistungen auf dem Gebiet der nachhaltigen Entwicklung.

In den 32 Jahren Zusammenarbeit mit marktführenden russischen Unternehmen in allen Kernbereichen der Wirtschaft ist es der FBK gelungen, einmalige praktische Erfahrungen bei der Umsetzung von Großprojekten zu sammeln.

Die FBK zeichnet sich durch komplexe Dienstleistungen von garantierter Qualität sowie durch ein weitgefächertes Dienstleistungsangebot aus und demonstriert zugleich Sachverständnis in den jeweiligen Fachbereichen. Sie genießt einen tadellosen Geschäftsruf, verfügt über hochqualifiziertes Personal, moderne Technologien und Methodiken. Dies alles weckt bei Großunternehmen, staatlichen Behörden und der Expertengemeinschaft Vertrauen zu dieser Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Die FBK verfügt über einzigartige Erfahrungen bei der Arbeit mit Unternehmen aus der Energiebranche, für die hunderte erfolgreiche Projekte umgesetzt worden sind. Ständige Kontakte zu Vertretern der Öl- und Gasbranche ermöglichen es Fachleuten dieser Gesellschaft, aktuelle branchenbezogene Probleme und Aufgaben gut zu verstehen.

Zwischen der Gazprom und der FBK besteht eine langjährige Zusammenarbeit, wobei FBK mit der Wirtschaftsprüfung der umgesetzten langfristigen Gazprom-Entwicklungsprogramme sowie mit der Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung des Konzerns betraut war.

Fachkräfte der FBK haben im Rahmen von Beratungsdienstleistungen für Unternehmen der Gazprom-Gruppe mehr als 290 Großprojekte umgesetzt und zahlreiche Beratungen durchgeführt. Über 100 Projekte zur Vorbereitung von finanziellen und technischen Machbarkeitsstudien, zur Beurteilung der wirtschaftlichen Effizienz von Investitionsvorhaben sowie zur Entwicklung von Finanzmodellen, Geschäftsplänen und Entwicklungsstrategien für Betriebe wurden implementiert.