Informationen für Insider

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Offenlegung von Informationen auf der Website der Nachrichtenagentur Interfax (Russisch)

In diesem Abschnitt können Insider der PAO Gazprom Informationen einsehen, die sie benötigen, um ihren Verpflichtungen nachzukommen, die in Rechtssätzen der Russischen Föderation, in darauf gestützten Richtlinien der Zentralbank der Russischen Föderation und in internen Dokumenten der PAO Gazprom im Bereich des Entgegenwirkens einer unrechtmäßigen Nutzung von Insiderinformationen und Marktmanipulation festgelegt sind. Sie erhalten ferner Informationen über rechtliche Folgen einer gesetzeswidrigen Nutzung von Insiderinformationen und/oder Marktmanipulation durch einen Insider.

Gemäß Artikel 2 des Föderalen Gesetzes (PDF, 95,7 KB) vom 27. Juli 2010 Nr. 224-FZ „Über das Entgegenwirken einer unrechtmäßigen Nutzung von Insiderinformationen und Marktmanipulation und über Abänderungen einzelner Rechtssätze der Russischen Föderation“ (nachstehend „Gesetz“) gelten als Insiderinformationen genaue und konkrete Informationen, die nicht verbreitet worden sind (einschließlich Informationen, die ein Geschäfts-, Dienst-, Bank-, Fernmelde- und anderes rechtlich geschütztes Geheimnis darstellen) und deren Verbreitung sich auf den Preis von Wertpapieren und abgeleiteten Finanzinstrumenten erheblich auswirken kann.

Um die im Gesetz enthaltenen Anforderungen zu erfüllen,

Eine Person wird von der PAO Gazprom schriftlich darüber informiert, dass sie in die Insiderliste der PAO Gazprom aufgenommen (von der Insiderliste der PAO Gazprom gestrichen) worden ist.

Einer Person, die in die Insiderliste der PAO Gazprom aufgenommen worden ist, werden Beschränkungen im Sinne von Artikel 6 des Gesetzes (PDF, 105,7 KB) und Verpflichtungen im Sinne von Artikel 10 des Gesetzes (PDF, 102,9 KB) auferlegt.

Den in Ziffer 2 der Bedingungen für die Tätigung von Transaktionen genannten Insidern* und den mit ihnen verbundenen Personen sind Transaktionen mit Finanzinstrumenten der PAO Gazprom während „geschlossener Zeiträume“ (PDF, 735,4 KB) untersagt.

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Das Kontrollressort der PAO Gazprom kann den in Ziffer 2 der Bedingungen für die Tätigung von Transaktionen genannten Insidern* und den mit ihnen verbundenen Personen empfehlen, Transaktionen mit Finanzinstrumenten der PAO Gazprom auch in anderen Zeiträumen zu unterlassen, welche über die in den Bedingungen für die Tätigung von Transaktionen festgelegten Zeiträume hinausgehen.

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Achtung an alle Insider der PAO Gazprom und an die mit ihnen verbundenen Personen (PDF, 367,5 KB)

 

*Zu den Insidern, die in Ziffer 2 der Bedingungen für die Tätigung von Transaktionen genannt sind, gehören unter anderem: Vorsitzender und Mitglieder des Aufsichtsrates der PAO Gazprom, Vorsitzender und Mitglieder des Vorstandes der PAO Gazprom, Mitglieder der Revisionskommission der PAO Gazprom, natürliche Personen, die Zugang zu Insiderinformationen der PAO Gazprom aufgrund von den mit der PAO Gazprom abgeschlossenen Dienstverträgen und/oder anderen zivilrechtlichen Verträgen haben.

Gemäß Artikel 10 des Gesetzes haben Insider, die auf der Insiderliste der PAO Gazprom stehen, auf Verlangen der PAO Gazprom Informationen vorzulegen über die von ihnen getätigten Transaktionen mit Wertpapieren der PAO Gazprom und über abgeschlossene Verträge (abgeleitete Finanzinstrumente), wenngleich diese Transaktionen auch von einem Mittelsmann (zum Beispiel Broker, Treuhänder), aber im Namen und auf Kosten des Insiders getätigt werden.

Der Insider hat Informationen zu dem in der Aufforderung angegebenen Termin der PAO Gazprom vorzulegen.

Darüber hinaus haben verbundene Personen der PAO Gazprom gemäß Artikel 93 des Föderalen Gesetzes vom 26. Dezember 1995 Nr. 208-FZ „Über Aktiengesellschaften“ die PAO Gazprom über die in ihrem Besitz befindlichen Gazprom-Aktien mit Angabe von deren Stückzahl und Gattungen (Arten) spätestens zehn Tage ab Erwerb dieser Aktien schriftlich zu benachrichtigen (Formulare für Benachrichtigungen über die im Besitz einer verbundenen Person befindlichen Aktien der Gesellschaft (PDF, 123,7 KB)).

Ferner hat ein Insider der PAO Gazprom auf begründetes schriftliches Verlangen (nach begründeter schriftlicher Aufforderung) der Zentralbank der Russischen Föderation Dokumente, Erläuterungen und Informationen, über die er verfügt, zu einem in diesem Verlangen (in dieser Aufforderung) angegebenen Termin vorzulegen (gemäß Artikel 16 des Gesetzes).

Grundsätzliche Informationen für Insider der PAO Gazprom sind im Merkblatt für Insider der PAO Gazprom (PDF, 421,8 KB) enthalten.

Anschriften und Wege, auf denen Informationen und/oder Benachrichtigungen an die PAO Gazprom übermittelt werden können

  • Postanschrift
    BOX 1255, 200961 Sankt Petersburg, Russische Föderation
  • Postanschrift für Sendungen durch einen Kurierdienst
    Wysotnaja-Straße 1 A, Gebäude 1, Sankt Petersburg, Russische Föderation

Informationen und/oder Benachrichtigungen können an die Departmentleiterin der PAO Gazprom, Svetlana Antonova, gerichtet werden.

Informationen und/oder Benachrichtigungen, die von einem Insider und/oder einer verbundenen Person auf Papierträger eingereicht werden, sind von dem Insider und/oder der verbundenen Person bzw. von deren vertretungsberechtigter Person zu unterschreiben; Informationen und/oder Benachrichtigungen eines Insiders und/oder einer verbundenen Person, die als juristische Personen gelten, sind von dem Geschäftsführer einer solchen juristischen Person oder von dessen vertretungsberechtigter Person zu unterschreiben und müssen Angaben enthalten, anhand derer sich der Insider und/oder die verbundene Person eindeutig identifizieren lassen.

Enthält der Papierträger mehr als ein Blatt, ist er zu heften, zu nummerieren und auf der Rückseite des letzten Blattes mit einem Beglaubigungsvermerk zu versehen. Im Beglaubigungsvermerk sind die Anzahl von gehefteten Blättern (in Zahlen und Worten) sowie das Ausstellungsdatum aufzuführen. Der Beglaubigungsvermerk muss unter anderem mit der Unterschrift des Verfassers unter Angabe dessen Namens, Vornamens und (falls vorhanden) Vatersnamens versehen werden.

In Artikel 7 des Gesetzes (PDF, 110,4 KB) sind die Folgen einer unrechtmäßigen Nutzung von Insiderinformationen und/oder Marktmanipulation festgelegt.

Darüber hinaus sind in Rechtssätzen der Russischen Föderation vorgesehen:

  • Strafrechtliche Haftung:
    • wegen Marktmanipulation gemäß Artikel 185.3 des Strafgesetzes der Russischen Föderation;
    • wegen unrechtmäßiger Nutzung von Insiderinformationen gemäß Artikel 185.6 des Strafgesetzes der Russischen Föderation.

Sofern Ihnen als Insidern der Gesellschaft Verstöße gegen Regelungen zur Nutzung von Insiderinformationen bekannt werden und sofern Fragen zur Erfüllung rechtsverbindlicher Verpflichtungen entstehen, wenden Sie sich bitte an die Gesellschaft unter der Rufnummer +7 812 729-30-95.

Kontaktperson ist Elena Romanova.