Erklärung der ОАО Gazprom zu dem von der EU-Kommission im Rahmen der kartellrechtlichen Untersuchung verabschiedeten „Statement of Objections“

PRESSEMITTEILUNG

Am 22. April 2015 wurde auf der offiziellen Webseite der EU-Kommission eine Pressemitteilung veröffentlicht, der zufolge die EU-Kommission im Rahmen der fortdauernden kartellrechtlichen Untersuchung wegen der Tätigkeit der Gazprom in der Europäischen Union ein „Statement of Objections“ verabschiedet hat.

Die OAO Gazprom betrachtet die Prätensionen seitens der EU-Kommission als unbegründet. Dabei ist das verabschiedete „Statement of Objections“ der EU-Kommission lediglich eine Etappe der laufenden kartellrechtlichen Untersuchung und bedeutet nicht, dass die Gazprom wegen einer Verletzung der Antimonopolgesetzgebung der EU für schuldig befunden wurde.

Die ОАО Gazprom hält sich strikt an alle Normen des Völkerrechts und der Gesetzgebung jener Länder, in denen die Gazprom Gruppe tätig ist. Die Aktivitäten der Gazprom Gruppe auf dem EU-Markt, darunter auch die angewandten Grundsätze der Preisbildung für Gas, entsprechen den Standards, die von anderen Gasproduzenten und –exporteuren angewandt werden.

Wir rechnen damit, dass im Rahmen der Untersuchung unsere Rechte und rechtmäßigen Interessen in gebührender Weise gewahrt bleiben, die sich sowohl aus dem EU- als auch aus dem Völkerrecht ergeben, sowie dass auch in Betracht gezogen wird, dass die außerhalb der Jurisdiktion der EU gegründete ОАО Gazprom eine Gesellschaft darstellt, die gemäß russischer Gesetzgebung mit öffentlich relevanten Funktionen und dem Status einer vom Staat kontrollierten strategischen Organisation ausgestattet ist.

Die ОАО Gazprom erwartet eine Regelung der Situation unter Berücksichtigung der früher erzielten Vereinbarungen zwischen der Regierung der Russischen Föderation und der Europäischen Kommission über die Suche nach gegenseitig annehmbarer Lösung in der Frage der kartellrechtlichen Untersuchung auf Regierungsebene.

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