Die Jahreshauptversammlung der Aktionäre der PАО Gazprom fasste Beschlüsse zu Fragen der Tagesordnung

PRESSEMITTEILUNG

Die Jahreshauptversammlung der Aktionäre der PАО Gazprom fasste Beschlüsse zu folgenden Fragen der Tagesordnung.

Die Versammlung billigte den Jahresbericht und den Jahresabschluss der Gesellschaft für 2015. Sie fasste den Beschluss zur Verteilung der Gewinne des Unternehmens aufgrund der Ergebnisse des Finanzjahres einschließlich der Ausschüttung der Jahresdividenden.

Die Versammlung bestätigte die Höhe der Dividenden nach Ergebnissen der Tätigkeit der PАО Gazprom für 2015 in Höhe von 7,89 Rubel je Aktie (9,6 Prozent höher gegenüber dem Vorjahr). Die Dividenden betragen mehr als 50 Prozent vom bereinigten Gewinn, der gemäß dem Jahresabschluss der PAO Gazprom für das Jahr 2015, erstellt nach Maßgaben russischen Rechts, ermittelt wurde.

Als Datum der Festlegung des Verzeichnisses der zum Erhalt von Dividenden berechtigten Personen wurde der 20. Juli 2016 festgelegt. Als Abschlussdatum der Auszahlung von Dividenden an die nominellen Aktieninhaber und als professionelle Teilnehmer des Wertpapiermarktes agierenden Treuhandverwalter, die im Aktionärsregister registriert sind, wurde der 3. August 2016 und für die Auszahlung an andere im Aktionärsregister registrierte Personen der 24. August 2016 festgelegt. Diese Beschlüsse stehen in vollem Einklang mit den Empfehlungen des Aufsichtsrates.

Die Versammlung bestätigte die OOO FBK als Wirtschaftsprüfer des Unternehmens für 2016. Diese Gesellschaft gewann die durch die PAO Gazprom durchgeführte öffentliche Ausschreibung.

Die Versammlung fasste den Beschluss über die Auszahlung einer Vergütung an die Mitglieder des Aufsichtsrates und der Revisionskommission der PАО Gazprom, die keine öffentlichen Funktionen der Russischen Föderation und keine Funktionen im öffentlichen Zivildienst ausüben, in der durch den Aufsichtsrat empfohlenen Höhe.

Die Versammlung billigte Satzungsänderungen der PAO Gazprom sowie Geschäftsordnungen über die Hauptversammlung, den Aufsichtsrat, den Vorstand und den Vorstandsvorsitzenden der PAO Gazprom in den neuen Fassungen. Die Satzungsänderungen wurden hauptsächlich im Zusammenhang mit Abänderungen am Föderalen Gesetz „Über Aktiengesellschaften“ und die neuen Fassungen der Geschäftsordnungen – im Zusammenhang mit Abänderungen am benannten Föderalen Gesetz sowie unter Berücksichtigung der neuen Fassung der Satzung, die im Juni 2015 durch die Hauptversammlung gebilligt wurde, vorbereitet.

Die Versammlung genehmigte eine Reihe von Geschäften mit Interessiertheit, die in Zukunft durch die PАО Gazprom im Prozess der Ausübung ihrer herkömmlichen geschäftlichen Tätigkeit abgeschlossen werden können.

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