Der Aufsichtsrat von Gazprom erörterte Abläufe bei der Veräußerung des nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögens im 2. Quartal 2017

PRESSEMITTEILUNG

Der Aufsichtsrat der PAO Gazprom nahm den Bericht über Abläufe bei der Umsetzung des Programms zur Veräußerung des nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögens der PAO Gazprom im 2. Quartal 2017 zur Kenntnis.

Der Aufsichtsrat beschloss ferner, den Maßnahmenplan zur Veräußerung des nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögens der PAO Gazprom für das Jahr 2017 und das Register des nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögens des Konzerns in der jeweils neuen Fassung zu billigen.

Hintergrundinformation

Gazprom arbeitet seit 2002 stetig an der Feststellung und Veräußerung des nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögens des Konzerns und dessen Tochtergesellschaften.

Im Juni 2013 wurde das Programm zur Veräußerung des nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögens der PAO Gazprom für drei Jahre beschlossen: vom 2. Halbjahr 2013 bis zum 1. Halbjahr 2016. Im Jahr 2016 wurden das neue Programm zur Veräußerung des nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögens und das Register des nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögens der PAO Gazprom beschlossen. Diese Dokumente wurden gemäß Richtlinien der Regierung der Russischen Föderation und der Agentur für Verwaltung des Staatsvermögens gebilligt. Darin wurden die von der Regierung der Russischen Föderation genehmigten Verfahrensrichtlinien zur Feststellung und Veräußerung von nicht zum Kerngeschäft gehörendem Vermögen sowie die im Konzern üblichen Praktiken bei dessen Veräußerung und die spezifische Geschäftstätigkeit der PAO Gazprom berücksichtigt. Im Dezember 2016 wurde das Register des nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögens des Konzerns aktualisiert, der Maßnahmenplan zur Veräußerung des nicht zum Kerngeschäft gehörenden Vermögens der PAO Gazprom für das Jahr 2017 wurde gebilligt.

 

Weitere Artikel zum Thema