Alexey Miller berichtete über Eckdaten des Protokolls zur Zusammenarbeit mit der Ukraine in der Gasbranche ab dem 1. Januar 2020

PRESSEMITTEILUNG

Vorstandsvorsitzender der PAO Gazprom, Alexey Miller:

“Nach Maßgabe des Protokolls zur Zusammenarbeit in der Gasbranche werden Gazprom und Naftogaz eine Vereinbarung über die Aufhebung beiderseitiger Ansprüche aus geltenden Verträgen unterzeichnen. Somit wird das Interessengleichgewicht der Parteien wiederhergestellt.

Die Aufhebungsvereinbarung setzt einen Verzicht auf neue Ansprüche, eine Widerrufung von Schieds- und Gerichtsklagen, zu denen keine Schlussurteile ergangen sind, sowie die Zahlung aufgrund des ergangenen Schlussurteils des Stockholmer Schiedsgerichtes voraus.

Gazprom und die ukrainische Regierung werden eine Vergleichsvereinbarung über den Verzicht auf Ansprüche des Kartellamtes der Ukraine unterzeichnen.

Die EU-Kommission garantiert, dass die Regelungen der Gastransporte in der Ukraine den EU-Normen entsprechen.

Der ukrainische Partner garantiert die Unabhängigkeit des Regulators, den Schutz von Interessen des Auftraggebers für den Transit sowie die Berechenbarkeit und wirtschaftliche Schlüssigkeit der Tarifbildung.

Gazprom wird mit dem Betreiber des Gastransportsystems der Ukraine einen Betreibervertrag und mit der Naftogaz of Ukraine einen Transportvertrag über die Reservierung von Kapazitäten des ukrainischen Gastransportsystems unterzeichnen. Naftogaz wird als Unternehmen, das für die Organisation des Transits zuständig ist, agieren und übernimmt somit die Risiken der Übergangszeit.

Das für die Organisation zuständige Unternehmen wird Transportkapazitäten von 225 Milliarden Kubikmetern für fünf Jahre, unter anderem von 65 Milliarden Kubikmetern im Jahr 2020 sowie von 40 Milliarden Kubikmetern im Jahr 2021 und in den darauffolgenden Jahren reservieren, sofern ein wettbewerbsfähiger Tarif vereinbart wird.

Gazprom und Naftogaz können Möglichkeiten für Gaslieferungen in die Ukraine mit einer Preisbildung auf NCG-Basis prüfen.“

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