Über Beginn der Erfassung von Anträgen auf den Umtausch von Gazprom-Eurobonds der Serien 2 und 46 gegen russische Anleihen
PRESSEMITTEILUNG
Pressemitteilung
Gemäß Beschluss der PAO Gazprom wird die Gazprom capital eine Platzierung russischer Anleihen vornehmen, die die Euro-Anleihen der Gaz Finance plc der Serie 2 in Höhe von einer Milliarde Euro (Tilgungsfrist – 15. April 2025, ISIN-Code: XS2157526315) sowie die Euro-Anleihen der Gaz Capital S.A. der Serie 46 in Höhe von 750 Millionen Euro (Tilgungsfrist – 21. März 2026, ISIN-Code: XS1795409082) ersetzen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass einer Umwandlung nur solche Eurobonds unterliegen, die seitens russischer depotführender Stellen verwahrt werden. Als Bürge für substituierende Anleihen soll die PAO Gazprom auftreten.
Geplant ist, dass russische Anleihen an der Moskauer Börse und auf dem außerbörslichen Markt im Rahmen eines öffentlichen Zeichnungsangebots platziert werden.
Die Entgegennahme von Anträgen auf den Umtausch der Eurobonds der Serien 2 und 46 gegen substituierende Anleihen soll in der Zeit vom 1. März 2023 ab 10:00 Uhr (Moskauer Zeit) bis 16:00 Uhr (Moskauer Zeit) am 10. März 2023 erfolgen. Die Berechnungen bezüglich des Umtausches der Eurobonds der Serie 2 sind für den Zeitraum zwischen dem 13. und 16. März 2023 sowie jeweils der Serie 46 für den Zeitraum zwischen dem 13. und 15. März 2023 avisiert.
Einschlägige öffentliche Festangebote sind auf den Webseiten des Emittenten unter https://gazpromcapital.ru/fileadmin/f/events/2023/2023.02.28-oferta-2.pdf und https://gazpromcapital.ru/fileadmin/f/events/2023/2023.02.28-oferta-46.pdf geschaltet.
Zu jeglichen Fragen rund um den Umtausch kann man sich an den Platzierungsagenten – an die Bank GPB (AO) – wenden: Exchange@gazprombank.ru.
Hintergrundinformation
Die Ausgabe der Anleihen, die die Gazprom-Eurobonds ersetzen, erfolgt unter Berücksichtigung des Erlasses des Präsidenten der Russischen Föderation Nr. 430 vom 5. Juli 2022 „Über die Repatriierung ausländischer Devisen und der Währung der Russischen Föderation durch Gebietsansässige – Teilnehmer an der Außenwirtschaftstätigkeit“.