Jahreshauptversammlung der PАО Gazprom fasste Beschlüsse zu allen Fragen der Tagesordnung
PRESSEMITTEILUNG
Pressemitteilung
Eine Jahreshauptversammlung der Aktionäre der PАО Gazprom fand im Briefverfahren statt. Es wurden Beschlüsse zu allen Fragen der Tagesordnung gefasst.
Die Versammlung billigte den Jahresbericht und die buchhalterischen Jahresabschlüsse (Finanzberichte) der Gesellschaft für 2023. Sie fasste auch den Beschluss zur Gewinnverteilung des Unternehmens aufgrund von Jahresergebnissen 2023.
Die Versammlung beschloss, Dividenden aufgrund von Geschäftsergebnissen der PAO Gazprom im Jahr 2023 weder bekanntzugeben noch auszuzahlen.
Die Versammlung bestellte die Gesellschaft FBK als Wirtschaftsprüfer des Unternehmens.
Die Versammlung fasste den Beschluss über die Auszahlung einer Vergütung in der durch den Aufsichtsrat empfohlenen Höhe an Mitglieder des Aufsichtsrates der Gazprom, die keine öffentlichen Funktionen in der Russischen Föderation und keine Funktionen im öffentlichen Zivildienst ausüben.
Die Versammlung beschloss ferner, keine Vergütung an Mitglieder der Revisionskommission auszuzahlen. Diese Entscheidung basiert darauf, dass jedes Mitglied der Revisionskommission während des Berechnungszeitraums des Unternehmensjahres Funktionen im öffentlichen Zivildienst ausgeübt hat.
Die Versammlung wählte des Weiteren eine neue Revisionskommission aus fünf Personen:
- Kostenko, Gleb Alexandrovich;
- Markina, Evgenia Mikhailovna;
- Medvedeva, Elena Anatolyevna;
- Platonov, Sergey Revazovich;
- Yakovlev, Alexey Vyacheslavovich.
Hintergrundinformation
Der aktuelle Aufsichtsrat der PAO Gazprom wurde im Jahr 2023 durch die Gazprom-Jahreshauptversammlung für die Dauer bis zur dritten Aktionärsversammlung der Gesellschaft seit seiner Wahl gebildet. Diese Möglichkeit ist durch föderale Gesetze vorgesehen.
Die Amtszeiten des Aufsichtsratsvorsitzenden bzw. des stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden sowie der Vorsitzenden und Mitglieder diverser Ausschüsse beim Aufsichtsrat stimmen mit der Amtszeit des gewählten Aufsichtsrates überein.