Gazprom-Vorstand schlug Abstimmung im Briefverfahren zur Beschlussfassung durch die Hauptversammlung vor
PRESSEMITTEILUNG
Pressemitteilung
Als Stichtag für den Abschluss der Stimmabgabe wurde der 26. Juni 2025 festgelegt.
Der Vorstand hat ferner Folgendes gebilligt:
- Entwurf zur Tagesordnung der anstehenden schriftlichen Abstimmung zur Beschlussfassung durch die Aktionärsversammlung;
- Vorschlag zur Art und Weise der Benachrichtigung der Aktionäre über die anstehende, im Briefverfahren erfolgende Abstimmung zur Beschlussfassung durch die Aktionärsversammlung sowie Entwurf einer diesbezüglichen Informationsmitteilung;
- Vorschlag zum Verzeichnis der Informationsunterlagen, die den Gazprom-Aktionären zwecks Einsichtnahme innerhalb der Fristen und unter den Adressen, die in einer entsprechenden Informationsmitteilung angegeben werden, zur Verfügung zu stellen sind;
- Form und Inhalt der Stimmzettel sowie Formulierungen der Beschlüsse zu Fragen der Tagesordnung;
- Empfehlungen zur Zusammensetzung des Präsidiums und zur Kandidatur als Vorsitzender der Versammlung;
- Entwurf zur Satzung der Gazprom in der neuen Fassung. Die Notwendigkeit, die aktuelle Satzung anzupassen, ist grundsätzlich durch Änderungen am Föderalen Gesetz „Über Aktiengesellschaften“ bedingt.
Diese Vorschläge und Materialien werden an den Aufsichtsrat zur Behandlung weitergeleitet.
Der Vorstand beschloss, dem Aufsichtsrat den gemäß russischer Gesetzgebung vorbereiteten Jahresabschluss (Finanzbericht) der PAO Gazprom für 2024 zur Prüfung vorzulegen.
Der Vorstand genehmigte des Weiteren die Zusammensetzung der Redaktionskommission der Hauptversammlung.